Umwandlungen und Wechsel der Rechtsform
Nach den vielen Veränderungen der Besteuerung von Kapitalgesellschaften sowie der Veränderungen bei der Besteuerung bei Ausschüttungen von Gewinnen aus Kapitalgesellschaften in den letzten Jahren zeigt sich, dass die GmbH nicht mehr ohne weiteres die optimale Rechtsform für mittelständische Unternehmen darstellt.
Nachteilig sind insbesondere: - Im Einzelfall deutlich höhere Steuerbelastung der GmbH und der Gesellschafter im Vergleich zu anderen Rechtsformen zB. der GmbH & Co KG oder einer Betriebsaufspaltung.
- Erheblich gestiegene steuerliche Risiken bei sog. verdeckten Gewinnausschüttungen.
- Erheblich gestiegene steuerliche Risiken durch nachteilige Rechtssprechung und steuerliche Gesetzesverschärfungen (zB. Anforderungen an Gehaltsvereinbarungen, Pensionszusagen, Gesellschafterfremdfinanzierung).
- hohe und zum Teil übertrieben Anforderungen in formeller Hinsicht seitens der Finanzverwaltung
Es kann hier zu kuriosen und fatalen Steuersituationen kommen. Daher empfehlen wir in vielen Fällen, die Rechtsform zu wechseln, denn es gibt Alternativen. Ein Wechsel ist möglich, ohne die Beschränkung der persönlichen Haftung aufzugeben, und ohne durch den Rechtsformwechsel Steuern auszulösen.
Wie hoch der reine steuerliche Vorteil einer Umwandlung ist, können wir in einer Simulationsrechnung ermitteln.
Eine Umwandlung ist allerdings ein komplizierter steuerlicher Vorgang, der ein erhebliches Know-How und Erfahrung voraussetzt, um insbesondere eine erfolgsneutrale, also auch steuerneutrale Umsetzung zu gewährleisten.
Wir haben große Erfahrung auf diesem Gebiet und werden Sie hier gerne begleiten.
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